Palliativmedizin

palliare (lat.): verbergen

Wenn man an einer unheilbaren Krankheit leidet, ist das schlimm genug. Wenn die Symptome dieser Krankheit die Lebensqualität zerstören ist das noch viel schlimmer.

 

Die Palliativmedizin hat die Aufgabe, unangenehme Symptome, wie Schmerz, Atemnot oder Angst, für den Patienten beherrschbar zu machen.

Als ausgebildeter Palliativmediziner sehe ich diese Herausforderung als eine Kernaufgabe meiner ärztlichen Tätigkeit.

 

Sollten Sie oder Ihre Angehörigen an einer Erkrankung leiden, die eine Palliativbetreuung notwendig werden lässt, sprechen Sie mich bitte an!

Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist dann sinnvoll, wenn eine plötzliche Situation eintritt, in der Ihr Wille auch dann Gehör finden soll, wenn Sie ihn nicht mehr äussern können.

Das kann z.B. eine notfallmässige stationäre Einweisung sein, bei der Entscheidungen für oder gegen bestimmte Behandlungen getroffen werden müssen.

Das kann aber auch der Hausbesuch eines Kollegen im Notdienst sein, der den zu behandelnden Patienten nicht kennt und trotzdem eine Entscheidung treffen muss.

Die Politik hat die Rechte der Patienten gestärkt: Eine Patientenverfügung ist eine gute Entscheidungshilfe und darf nicht einfach übergangen werden.

Allerdings sind die Situationen, in denen Hilflosigkeit und Unsicherheit enstehen in keiner noch so detaillierten Patientenverfügung abbildbar. Diese kann nur eine orientierende Richtschnur für den Notfall sein.

Aus diesem Grund berate ich Sie gerne bei der Erstellung einer Patientenverfügung, weil ich diese dann für sinnvoll erachte, wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist.

Ein gutes undvertrauensvolle Verhältnis zu Ihrem Hausarzt kann eine Patientenverfügung nicht ersetzen.